Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland,
die Haushalte mit geringem Einkommen bei den Kosten für das Wohnen
unterstützt. Es handelt sich um einen Zuschuss zur Miete oder zu den
Belastungen für selbst genutzten Wohnraum.
Wohngeld kann von Personen beantragt werden, die ein regelmäßiges
Einkommen haben, dieses jedoch nicht ausreicht, um die Wohnkosten
vollständig zu tragen. Die genaue Anspruchsprüfung erfolgt auf Basis
von Einkommen, Miete beziehungsweise Belastung sowie der Anzahl der
im Haushalt lebenden Personen.
Grundsätzlich wird zwischen Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter
sowie Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer unterschieden,
die selbst in der Immobilie wohnen.
Der Antrag auf Wohngeld wird bei der zuständigen Wohngeldbehörde der
Gemeinde, Stadt oder des Landkreises gestellt. In vielen Regionen ist
eine Antragstellung auch online möglich. Erforderlich sind unter anderem
Nachweise zu Einkommen, Wohnkosten und Haushaltsgröße.
Die Bewilligung von Wohngeld erfolgt in der Regel für einen bestimmten
Zeitraum. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann ein neuer Antrag erforderlich
sein, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Wohngeld ist in der Regel ausgeschlossen, wenn bereits andere
existenzsichernde Sozialleistungen bezogen werden, bei denen die
Wohnkosten vollständig berücksichtigt sind. Die individuelle Situation
wird jedoch stets im Einzelfall geprüft.
Vor der Antragstellung empfiehlt es sich, die offiziellen Informationen
sorgfältig zu lesen oder eine Beratung bei der zuständigen Stelle
in Anspruch zu nehmen.
Dieser Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und soll
einen neutralen Überblick über das Thema Wohngeld geben.